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Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Marktgemeinde Ober-Grafendorf fördert seit 1.Okt 2008 E-Scooter in der Höhe von 300 Euro.
Vorraussetzung: Strom aus Erneuerbaren Energien.
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Hier die Richtlinien:
Die Marktgemeinde Ober-Grafendorf fördert den Ankauf von einspurigen
für den Straßenverkehr zugelassenen Elektroscootern mit den
nachstehenden Förderrichtlinien:
a. Die/der EigentümerIn des Elektroscooters muss in Ober-Grafendorf hauptgemeldet sein bzw. hier ihren Hauptunternehmenssitz haben.
b. Das Elektrofahrzeug muss an dieser Adresse zugelassen sein.
c. Im Antrag muss angegeben werden, wo das Elektrofahrzeug vornehmlich geladen wird und der Nachweis erbracht werden, dass für diesen Standort eine Versorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien besteht (z.B. Vorlage eines entsprechenden, aufrechten Stromliefervertrags).
d. Die Förderung stellt eine einmalige nicht rückzahlbare Subvention dar. Die Förderhöhe beträgt € 300,-.
e. Mit Gewährung der Förderung erlischt dieser Förderanspruch für die Dauer von 3 Jahren.
f. Die angehängten Vergabekriterien des Landes Niederösterreich sind Bestandteil dieser Richtlinie. Die Richtlinien können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://www.noe.gv.at/Umwelt/Energie/Energiefoerderungen-Privat/scooterfoerderung.html
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Handlfinger
Geschäftsführender Gemeinderat für Finanzen und Umwelt
Hauptplatz 2
3200 Ober-Grafendorf
0699/12333784
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